Kleinstkindbetreuung 6 Monate bis 3 Jahre
| vormittags | ||||
| Mo - Sa | 08.30 - 11.15 Uhr | Kindergruppe | ||
| mittags | ||||
| Mo - Sa | 12.15 - 14.15 Uhr | Flurwache auf der Wohnetage ab dem 4. Maßnahmentag | ||
| nachmittags | ||||
| Di + Do | 14.30 - 16.30 Uhr | Kindergruppe (freiwillig) | ||
| Mo + Fr | 14.30 - 16.30 Uhr | Betreuung möglich in Absprache mit der Betreuungsgruppe |
Die Kleinsten werden um 11.30 Uhr von der Mutter gefüttert und anschließend ins Bett gebracht für den Mittagsschlaf.
Die Flurwache übernimmt ab dem 4. Maßnahmetag die Aufsicht, damit Sie in Ruhe
mit den anderen Patientinnen zu Mittag essen können.
Kinder über 3 Jahre
| vormittags | ||||
| Mo, Di, Do, Fr | 08.30 - 14.15 Uhr | Betreuungsgruppe (verpflichtend) | ||
| Mi, Sa | 08.30 - 13.00 Uhr | Betreuungsgruppe (verpflichtend) | ||
| nachmittags | ||||
| Mo, Di, Do, Fr | 14.30 - 16.30 Uhr | Betreuungsgruppe (freiwillig) |
Ab dem 4. Maßnahmentag essen die Kinder mittags in der Betreuungsgruppe.
Kinder, die durchgehend bis 16.30 Uhr in der Betreuung bleiben, brauchen nicht um 14.15 Uhr von der Mutter abgeholt werden.
Schulkinder – Schulaufgabenbegleitung

Für die schulpflichtigen Kinder gibt es während der Maßnahme
eine strukturierte Regelung zum Thema "Schule und Lernen".
Im Ablauf der Kinderbetreuung gibt es in den Gruppen
der großen Kinder Zeiteinheiten zur Beschäftigung mit den Schulaufgaben.
Schulkinder erhalten innerhalb der Betreuungszeiten montags - freitags
täglich 1,5 Stunden Betreuung durch eine Erzieherin.
Das Schulkind sollte unter Aufsicht selbständig arbeiten können. Hierzu bedarf es einer guten Vorbereitung.
Daher werden die Mütter gebeten, vor der Maßnahme von den entsprechenden Lehrpersonen an der Heimatschule
die zu erledigenden Aufgaben zu erfragen. Bringen Sie bitte das von uns zugesandte Formular ausgefüllt mit.
In den Schulferien NRW findet keine Schulaufgabenbegleitung statt.
Übrigens:
Während der Pflichtvorträge und Therapien in den Abendstunden finden Flurwachen
durch Erzieherinnen oder Krankenschwestern statt.