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Unterstützungsmöglichkeiten

 

(nachfolgend Informationen aus einem Artikel der Zeitschrift "Frau+Mutter", Ausgabe 05.2008)

 

Angebote für Frauen mit geringem Einkommen

 

Grundsätzlich haben alle Mütter, die eine Kurmaßnahme benötigen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllen,
Anspruch auf eine mütterspezifische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Gerade aber für Mütter mit einem geringen Einkommen ist es oft unmöglich, die gesetzlich festgelegte Zuzahlung 
in Höhe von 220 Euro für eine dreiwöchige Kur aufzubringen.

 

Einkommensschwache Mütter können jedoch ihre Kurzahlung reduzieren.
Bei den meisten Krankenkassen besteht seit Jahresbeginn die Möglichkeit, bei Vorlage des Einkommensbescheids,
die gesamte Selbstbeteiligung für die Krankenkasse im Voraus pauschal zu entrichten. Die gesetzliche Selbstbeteiligung
beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. So würden beispielsweise ALG II - Bezieherinnen und
Sozialhilfeempfängerinnen bei einem Einkommen von 345 Euro ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit
außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit.

 

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen,
damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. Viele Krankenkassen sind dazu bereit.
Bei bedürftigen Müttern kann das Müttergenesungswerk bei der Realisation einer Kur
gegebenenfalls auch mit Spendengeldern helfen.

 

 

Bei Bedarf erhalten Sie weitere Informationen über