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Wie stelle ich den
Antrag für meine Kur?

Arztbesuch und Atteste

Um einen Klinikaufenthalt zu beantragen, ist ein Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin notwendig. Nach einer gründlichen Untersuchung bestätigt dieser in einem schriftlichen Attest Ihre Kurbedürftigkeit bzw. die von Ihren Kindern. Die erforderlichen Formulare dafür sind in den Arztpraxen vorhanden.

Antragsstellung

Das vom Arzt verfasste Attest nehmen Sie im nächsten Schritt mit zu Ihrer Beratungsstelle. Ihr Berater oder Ihre Beraterin füllt dann mit Ihnen gemeinsam den Kurantrag aus. Hier bekommen Sie auch Informationen zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht, was den Kurort angeht. Wichtig ist, dass Sie hier genau Ihre Situation schildern und Ihre Kurbedürftigkeit begründen.

Sobald dies erfolgt ist, reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einer Ablehnung des Kurantrages steht Ihnen die Beratungsstelle ebenfalls zur Seite und hilft Ihnen bei den nächsten Schritten zur Neubeantragung.

Freie Kurplätze

Liebe Patientin,

zu folgenden Terminen haben wir noch freie Plätze zur Verfügung:

05.11.2024 - 26.11.2024 (noch Platz für Mütter mit 2 und mehr Kindern über 3 Jahre, keine Trauer-Patienten mehr)

26.11.2024 - 17.12.2024 (noch Platz für Mütter mit 2 und mehr Kindern über 3 Jahre, kein Trauer-Schwerpunkt)

Keine Plätze mehr für alle anderen Mutter-Kind-Maßnahmen. Keine Plätze mehr für Frauen-Maßnahmen in 2024.

Im Juni 2024 erscheinen die neuen Termine für das Jahr 2025, die dann auch direkt buchbar sind.

Danke für Ihr Interesse.  Ihr Belegungsteam der Klinik St. Ursula

 

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